Ich muss mir grade ein wenig auf die Schulter klopfen – es war zwar absolut vorhersehbar – ich hatte euch ja hier bereits orakelt, dass Samsung ab nach Alicante muss, wenn es darum geht klare Verhältnisse zu schaffen und das Samsung Galaxy Tab 10.1 nach Deutschland zu bringen. Bisher gilt hier ja die einstweilige Verfügung, die durch das LG Düsseldorf bestätigt wurde, die es Samsung verbietet das Galaxy Tab 10.1 (und auch das 8.9) in Deutschland zu bewerben und zu verkaufen:
Laut der Korean Times hat Samsung nun einen Löschungsantrag beim europäischen Harmonisierungsamt gestellt, eben auf Löschung des überaus fragwürdigen europäischen Geschmacksmusters 000181607-0001 von Apple . Ich binde euch am Ende noch mal das Geschmacksmuster ein, dann seht ihr ja, wie generell es gehalten ist. Bleibt abzuwarten, ob das Harmonisierungsamt für den europäischen Binnenmarkt das genauso sieht, dann könnte das Geschmacksmuster gelöscht werden bzw. wäre von Anfang an nichtig (ex tunc) – was für Apple ein Schlag ins Gesicht wäre, dann nämlich könnte es durchaus sein, dass Samsung Schadensersatzansprüche gegen Apple geltend machen kann (wenn die ersatzweise vorgebrachte wettbewerbsrechtliche Verletzung in Deutschland entkräftet werden kann). Der Antrag wurde laut der Korean Times bereits am 09. August gestellt, bleibt die Frage, wie lange dessen Bearbeitung dauert – denn jetzt wird überhaupt erstmals ausführlich geprüft, ob ein solches Geschmacksmuster jemals hätte eingetragen werden dürfen.
Am 20. Dezember geht es indes vor dem OLG Düsseldorf weiter, wir werden natürlich live vor Ort berichten. Vielleicht wird bereits dort gegen ein Geschmacksmuster entschieden – man darf gespannt sein! Wen ihr aktuell bei der Sache bleiben wollt – schon Fan bei Facebook? Weiterlesen