Dass man viele Smartphones und Tablets per HDMI mit Monitoren und Fernsehern verbinden kann, ist ja eigentlich nichts neues. In einem Video auf YouTube wird das ganze allerdings sehr schön demonstriert. Über HDMI wurde ein Galaxy Nexus mit einem Monitor verbunden, die Bedienung erfolgt per Bluetooth Tastatur von Apple und einem Magic Trackpad, ebenfalls von Apple.
Besonders interessant finde ich, dass Multi-Touch Gesten über das Bluetooth-Trackpad unterstützt werden, sodass man Pinch-To-Zoom und zwei Finger zum Scrollen verwenden kann. Aber seht selbst!
„Auch der Riese wird pink“ hätte ich oben schreiben können, denn nach dem Samsung Galaxy S2 bekommt auch das Samsung Galaxy Note eine pinke Variante:
GSMArena hat den obigen Screenshot mit der pinken Variante in die Finger bekommen – nach deren Informationen wird das pinke Galaxy Note am Valentinstag vorgestellt und dürfte dann irgendwann Anfang März erhältlich sein. Ich schätze mal, wir werden den pinken Riesen auch auf dem MWC sehen… Weiterlesen →
Das Samsung Galaxy mini ist ein nettes Einsteiger-Gerät, bei meinem Test hatte ich allerdings Probleme mit der doch recht niedrigen QVGA-Auflösung von 320x 240 Pixeln. Anscheinend bringt Samsung jetzt ein Update des Geräts: das Samsung Galaxy Mini 2
Das Display bekommt eine höhere HVGA-Auflösung (480×320 Pixel) und der Prozessor wird ein wenig schneller mit nun 800 MHz, der Rest bleibt so ziemlich bei alten Werten. Trotzdem ein erfreuliches Update, da für mich in der Preisklasse nur das Display den Spaß ein wenig geschmälert hat! Weiterlesen →
Eldar Murtazin schlägt wieder zu – der Brancheninsider lag schon häufig richtig und haut „mal eben“ über Twitter raus, wann das Galaxy S2 und das Galaxy Note Android 4.0 aka Ice Cream Sandwich bekommen:
Würden diese Aussagen stimmen, würden wir ab dem 1. März ICS auf dem Galaxy S2 und Galaxy Note haben – leider dürfte das Update nicht überall gleichzeitig stattfinden sondern regionsbasiert stattfinden. Trotzdem eine gute Nachricht, da auch Android 4.0 für das Galaxy Note fast fertig scheint… wobei ich da noch leichte Bauchschmerzen habe, da noch kein Leak aufgetaucht ist.
UPDATE: SamMobile widerspricht der Meldung zum Galaxy Note leider … warten wir es ab!
Samsung hat sich den Markennamen „Galaxy Camera“ sichern lassen – logischerweise für Kameras und Camcorder…
Nach Smartphones, Tablets und Mediaplayern scheint sich also eine Kamera mit Android als Betriebssystem von Samsung anzukündigen – vielleicht sehen wir ein entsprechendes Gerät ja bereits zum MWC Ende Februar… und hören dann irgendwann den Satz „ich habe meine Kamera gerootet“. Weiterlesen →
Samsung hat vor dem LG Düsseldorf so eben einen weiteren Sieg einfahren können, das Gericht urteilte gegen eine einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab 10.1N die Apple gefordert hatte.
Das Gericht erließ nicht die von Apple geforderte einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab 10.1N wegen Verletzung des berüchtigten iPad-Geschmacksmusters oder Verletzung von Wettbewerbsrecht.
Samsung gibt dazu das folgende Statement ab:
„Samsung welcomes the today’s ruling by the Dusseldorf Regional Court which affirms our position that the GALAXY Tab 10.1N is distinctive and does not infringe the intellectual property rights asserted by Apple. The court has denied Apple’s request for a preliminary injunction and the GALAXY Tab 10.1N remains available to consumers in Germany.
Samsung will continue to take all appropriate measures, including legal action, to ensure continued consumer access to our innovative products.“
Man begrüßt also das Urteil und sieht sich darin bestätigt, dass Apples geistiges Eigentum nicht durch die eigenen Geräte verletzt wird.
Ich versuche noch an nähere Informationen zu kommen, habe selber das Ergebnis gerade erst per Mail bekommen… so lange ich nichts näheres weiß, bleibt Raum für ein paar Überlegungen: das OLG Düsseldorf hatte am 31. Januar eine einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab 10.1 aufrecht erhalten, diese Entscheidung aber nicht (wie zuvor das LG Düsseldorf) auf eine Verletzung des „iPad-Geschmacksmusters“ gestützt, sondern auf eine Verletzung von Wettbewerbsrecht. Unter diesem Gesichtspunkt war es abzusehen, dass sich das LG Düsseldorf dieser Linie anschließen würde und beim Galaxy Tab 10.1N ebenfalls keine Verletzung des Geschmacksmusters annehmen würde, die große Frage war hier das Wettbewerbsrecht (UWG). Das OLG Düsseldorf hatte beim Galaxy Tab 10.1 auf eine unzulässige Nachahme gemäß § 4 Nr. 9 b UWG entschieden, dadurch, dass das LG Düsseldorf die einstweilige Verfügung gegen das neue Galaxy Tab 10.1N nicht erlassen hat, wird hier wohl keine Verletzung angenommen. Dies ist insofern interessant, weil die Benutzeroberflächen identisch sind (Android 3.2 mit TouchWiz UI), demnach sah das LG Düsseldorf lediglich durch die Designänderungen (breiterer Rand um das Display, Lautsprecher vorne, andere Seitenlinie) die Nachahme nicht mehr als gegeben an…
Diese Meinung des LG Düsseldorf dürfte Apple wohl kaum akzeptieren, daher sehe ich es als sehr wahrscheinlich, dass Apple Berufung gegen das Urteil einlegen wird. Ein anderer Weg ist das Hauptsacheverfahren – wir hatten bereits berichtet, dass Apple „normale“ Klage gegen insgesamt 5 Tablets von Samsung eingereicht hat – die erste Verhandlung findet hier am 25. September statt!
UPDATE: Die Presseerklärung des LG Düsseldorf, wie ich vermutet habe, sieht das Gericht keine Verletzung des Geschmacksmusters, da Samsung das Design nun so weit verändert hat. Außerdem kommt es nicht zu einer „Prestigeübertragung“ und somit zu keiner Verletzung des Wettbewerbsrechts, da man sich nun ausreichend unterscheide.
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