Die International Trade Comission hat gestern entschieden, dass Apple wegen der Verletzung eines Patents von Samsung keine iPhone 4, iPhone 3GS und 3G und iPad 2 mit 3G-Modul des amerikanischen Providers AT&T mehr in die USA importieren darf.
Samsung hatte auf der Basis von zahlreichen Patenten geklagt, am Ende konnte Apple nur eine Verletzung des SEP ‚348 nicht wiederlegen, dieses wird für Geräte mit CDMA-Modulen benötigt. Der Sieg ist zumindest interessant, hatte Samsung mit SEP (Standard-essential patents) bisher schließlich weltweit nur Niederlagen erlitten.
Apple hat vor einiger Zeit damit begonnen zu versuchen, viele Geräte von Samsung aus dem Markt zu entfernen, indem man Samsung verklagt. Das Samsung Galaxy Tab 10.1 sah dem iPad angeblich zu ähnlich, sagte zumindest Apple.
Lange gab es auch in den Niederlanden einen Rechtsstreit, doch Samsung hat diesen nun vor dem obersten Gerichtshof in der Niederlande gewonnen. Dieses Gericht entschied, dass Apples Geschmacksmuster auf das iPad zwar gültig ist, allerdings auch durch „prior art“, also Geräte, die früher als das iPad so aussahen, sehr eingeschränkt ist. Weiterlesen →
Samsung und ganz besonders Apple sind auf Unternehmen angewiesen, die bei der Herstellung von Geräten helfen. Komponenten wie der Prozessor und Sensoren werden größtenteils von anderen Firmen hergestellt, sodass Samsung und Apple von diesen stark abhängig sind.
Die beiden Giganten brauchen auch eine sehr hohe Anzahl von Komponenten, allerdings haben die anderen Unternehmen auch keine unbegrenzten Ressourcen. Samsung selbst hat derzeit Probleme damit, genügend Exynos SoCs für das Samsung Galaxy S4 herzustellen, weshalb man zum Großteil auf den Snapdragon 600 von Qualcomm setzt. Samsung hat in diesem Fall Glück, da Apple nur wenige Komponenten von Qualcomm bezieht und somit keine Konkurrenz bei dieser Firma herrscht.
Der Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung hört in den USA wohl niemals auf. Das noch immer laufende Verfahren wird nächstes Jahr im März fortgesetzt, allerdings sollen beide Parteien ihre Argumente verringern und einzelne Punkte detaillierter darstellen. Apple hat nun eine Anfrage an das zuständige Gericht gestellt, ob man eines der 22 Geräte auf der Liste mit Geräten, die Patente verletzen durch das Samsung Galaxy S4 ersetzen dürfe.
Apple habe das Gerät analysiert und festgestellt, dass dieses ebenfalls patentierte Technologien von Apple nutzt, die Samsung nicht lizenziert hat.
Im Streit zwischen Apple und Samsung war es nur vorübergehend ruhig geworden, nun gibt es direkt zwei Niederlagen für Apple. Zum einen hat das Bundespatentgericht das „Slide-to-Unlock“-Patent für nichtig erklärt und zum anderen hat das US-Patent-Office das „Rubberband-Effekt“-Patent ebenfalls für ungültig erklärt.
Gestern hatte das Bundespatentgericht in München das EP1964022 auf „unlocking a device by performing gestures on an unlock image“ für nichtig erklärt. Zweifelhaften Ruhm hatte das „Slide to Unlock“-Patent in dem Streit zwischen Apple und Samsung erlangt.Tatsächlich ist es aber nach Ansicht des BPatG als reine Software nicht schützenswert. In den USA ist das Patentsystem deutlich gnädiger zu solchen Trivialpatenten, weshalb exakt das gleiche Patent dort (noch) gültig ist. In der Praxis hatte das Patent zuletzt ohnehin einen eher geringen Stellenwert, da viele Hersteller die konkrete Form umgangen hatten. Weiterlesen →
Im August 2012 hatte Apple in einem stark beachteten Verfahren von einer Jury die Rekordsumme von 1,049 Milliarden US-Dollar an Schadensersatz durch Samsung zugesprochen bekommen. Zuvor waren in knapp zwei Wochen Verhandlung diverse Details über beide Unternehmen an die Öffentlichkeit gekommen und stark über verschiedene Patente diskutiert worden, die Apple durch Samsung verletzt sah.
Die eigentliche Sensation an der Entscheidung der Jury waren aber eigentlich zwei andere Punkte: Zum einen die erst später bekanntgewordene Entlassung des Juryvorsitzenden Hogan von dem Festplattenhersteller Seagate, dessen Hauptaktionär Samsung ist. Noch spektakulärer war aber die Zeit, in der die Jury die Entscheidung über den Schadensersatz fällte: In drei Tagen wurden – angeblich – über 700 Einzelfragen gelesen, verstanden und beantwortet und basierend darauf die Schadenssumme von über einer Milliarde Dollar gebildet.
Bereits Ende Januar gab die vorsitzende Richterin Koh dann bereits zu verstehen, dass sie mit der Entscheidung der Jury nicht einverstanden war. In einem „Judgement as a matter of Law“ (JMOL) überstimmte sie die Jury: Entgegen dieser nahm Richterin Koh keine Absicht durch Samsung bei der Verletzung der Patente an. Zuvor wurde am 6. Dezember ebenfalls durch Koh ein Antrag Apples auf eine Verdreifachung des Schadensersatzes abgewiesen.
Gestern Abend hat Richterin Koh nun – nach der Überstimmung der Jury bezüglich des Vorsatzes – erneut entgegen der Jury entschieden und einen großen Teil des, durch die Jury festgesetzten, Schadensersatzes gestrichen. $450,514,650 weniger, damit bleiben von den ursprünglichen $1,049,343,540 unter dem Strich „nur“ noch $598,828,890 über. Über die weggestrichenen 450 Millionen ordnete Richterin Koh ein neues Verfahren mit einer neuen Jury an, da die letzte Jury sich hier zwei eklatante Fehler bei der Berechnung des Schadensersatzes erlaubt hatte.
Laut Koh basierte die Jury bei 14 Geräten, darunter das Infuse 4G, das Galaxy SII von AT&T, das Epic 4G, und das Nexus S 4G, den Schadensersatz auf den Gewinnen von Samsung. Dieses Vorgehen ist jedoch nur bei der Verletzung von Designpatenten zulässig, die zwar auch teilweise verletzt wurden, allerdings definierte die Jury nicht, welcher Teil des Schadensersatzes auf Designpatenten und welcher auf der Verletzung von etwa Software- und Funktionspatenten basierte.
Die Jury irrte zudem über den Zeitraum für den Apple Schadensersatz von Samsung bekommen soll. Apple hatte Schadensersatz für den Zeitraum ab dem 4. August 2010 gefordert, da man hier Samsung über die Verletzung des ‚381 Scrollback.Patentes informierte, laut Koh kann Apple jedoch nur Schadensersatz seit Klage am 15. April 2011 verlangen, da erst hier eine Liste der verletzten Patente erstellt wurde, viele Geräte wurden zudem erst am 16. Juni 2011 zur Klage hinzugefügt.
Einen Antrag Samsungs, selber die neue Schadenssumme zu berechnen, wies Richterin Koh zurück. Stattdessen ist hierfür nun eine neue Verhandlung mit einer neuen Jury nötig. Diese neue Jury muss dann über einen Schadensersatz für Apple für 14 Geräte („Galaxy Prevail, Gem, Indulge, Infuse 4G, Galaxy SII AT&T, Captivate, Continuum, Droid Charge, Epic 4G, Exhibit 4G, Galaxy Tab, Nexus S 4G, Replenish, and Transform“) neu entscheiden. Das Ergebnis könnte dann höher ausfallen, sehr viel wahrscheinlicher ist aber aufgrund des kürzeren Berechnungszeitraumes und zwischenzeitlich einiger aus der Klage ausgenommener Geräte, dass Apple ein deutlich niedrigerer Schadensersatz, als die nun gestrichenen 450 Millionen Dollar, zugesprochen wird.
Richterin Koh hat zudem angeregt, dass man dieses neue Verfahren doch bitte erst beginnen solle, wenn die verschiedenen Berufungsverfahren abgeschlossen sind. Mit einem für Februar 2014 angesetzten zweiten, komplett neuen Verfahren mit inzwischen vielen Geräten wie dem Galaxy S III und dem iPhone 5, dürfte das noch lange Zeit auf sich warten lassen. Apple vs Samsung wird uns in den USA noch lange beschäftigen.
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