Samsung stockt die Kriegskasse gegen Apple auf

Apple vs Samsung – eine lange, wenn nicht unendliche Geschichte. Die Zahl der Kriegsschauplätze nimmt immer weiter zu, noch hatte Samsung häufiger das Nachsehen, allerdings kann sich das recht schnell ändern.

Während man anfangs noch ein wenig zögerlich gegen den Geschäftspartner Apple agierte, hat Samsung inzwischen genug von der ganzen Schose und stockt die Kriegskasse gegen den derzeit größten Rivalen ordentlich auf.  CEO Choi Gee-sung sagte gegenüber der Korean Times, dass man in 2012 die Verteidigung ordentlich hochfahren werde, hierzu wurde die Kriegskasse auf 200 Mio Dollar aufgestockt. Angesichts von Barmitteln in Milliardenhöhe auf beiden Seiten sicherlich nicht total überraschend, andererseits ein deutliches Zeichen, dass es zur Not weltweit auch in die hohen Instanzen gehen kann. Weiterlesen

Apple bekommt keine einstweilige Verfügung in den USA zugesprochen – ein Etappensieg für Samsung

In den USA wurde es kurz vor Weihnachten noch einmal spannend, Apple hatte eine einstweilige Verfügung gegen einige Galaxy-Geräte mit LTE beantragt…

Dazu muss man wissen, dass in den USA schon ein längerer Streit zwischen Apple und Samsung tobt, ein ganzes Bündel an Smartphones und Tablets wird von Apple angegriffen. Eine einstweilige Verfügung hatte allerdings nur gegen relativ wenig Geräte Aussicht auf Erfolg, da die restlichen Smartphones und Tablets schon zu lange auf dem Markt in den USA waren, um noch die nötige Dringlichkeit für eine einstweilige Verfügung zu bieten. Fünf Geräte mit LTE an Bord sind jedoch relativ neu – und Apple hatte Chancen… Weiterlesen

Galaxy Tab 10.1 darf in Down Under doch noch nicht verkauft werden – was zu erwarten war

Kleine Meldung am Rande: Christian hatte euch vorgestern geschrieben, dass ein australisches Gericht es wohl doch nicht so angebracht erachtet, eine einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab 10.1 aufrecht zu erhalten und daher heute ab 16 Uhr (Ortszeit) das Galaxy Tab 10.1 wieder in Down Under über die Ladentheke gehen könnte. Allerdings hatte Apple noch Zeit Widerspruch einzulegen – was sie „komischerweise“ 😉 getan haben. Heißt im Endeffekt, dass sich der Verkaufsstopp noch eine Woche länger hinzieht und das Gericht die Gegenargumente von Apple nochmals prüft. Allerdings hätten sie ein Ende der einstweiligen Verfügung wohl nicht angedeutet, wenn die Tendenz pro Samsung steht – insofern schätze ich die Chancen gut, dass das Galaxy Tab 10.1 ab dem 9. Dezember in Australien zu haben sein wird, pünktlich zum Weihnachtsgeschäft. Weiterlesen

Samsung hat Erfolg – Siegreich im Patentkrieg in Australien

Es gibt nicht nur schlechte Neuigkeiten zum Thema Apple vs. Samsung – In Australien sieht es für Samsung momentan gut aus.
Im Oktober verhängte ein australisches Gericht ein Verkaufsverbot über das Samsung Galaxy Tab 10.1. Jetzt wurde dieses Verbot aufgehoben, das Tablet darf also wieder verkauft werden. Bis 16 Uhr australischer Zeit am Freitag gilt das Verbot aber noch, um Apple einen Einspruch zu ermöglichen.

Nach der Entscheidung stehen die Chancen für Samsung aber wirklich gut. Das Urteil könnte auch als Vorbild für viele andere Fälle dienen, allerdings hat Apple einen Widerspruch schon angekündigt, mal abwarten, ob dieser Erfolg hat! Weiterlesen

Apple beantragt einstweilige Verfügung gegen Samsung Galaxy Tab 10.1N

Eben noch hatte ich Florian Müller von FOSSpatents geschrieben, dass es mich wundert, dass Apple noch nichts bezüglich des Samsung Galaxy Tab 10.1N gemacht hat – viel Zeit bliebe ja nicht mehr (4 Wochen nach Kenntniserlangung der Rechtsbeeinträchtigung), da ist es auch so weit: Apple hat eine einstweilige Verfügung gegen das Samsung Galaxy Tab 10.1N beantragt

Das Landgericht Düsseldorf hat hier nun eine Anhörung auf den 22. Dezember gelegt. Und jetzt wird es spannend – eine Anhörung kann aus zwei Gründen anberaumt werden: einmal, wenn das Gericht Zweifel an dem Antragsgrund hat, oder, wenn eine Schutzschrift vorliegt. Auch beim ersten Galaxy Tab 10.1 hatte Samsung eine Schutzschrift hinterlegt, welche allerdings nicht ausreichend war, um das Gericht von einer einstweiligen Verfügung ohne Anhörung abzuhalten. Nun liegt die Sache aber anders, das Galaxy Tab 10.1N ist augenscheinlich so gestaltet worden, dass eine Verletzung des „berühmten“ europäischen Geschmacksmusters nicht mehr klar auf der Hand liegt, dazu wird Samsung diesmal eine ausführliche Schutzschrift hinterlegt haben, die mit großer Sicherheit genau auf einen etwaigen Antrag Apples ausgerichtet war.

Jetzt wird es genau zu dem kommen, was ich bereits in einem früheren Kommentar (lesen!) geschrieben hatte: das Gericht wird entscheiden müssen, wo genau die Grenze liegt. Wann ist das Geschmacksmuster noch verletzt, wie weit geht der Schutz. Samsung hat in meinen Augen einen Antrag von Apple provoziert um auszutesten, wo (deutsche) Gerichte die Grenze ziehen, und wie weit man sich dem Geschmacksmuster nähern kann, ohne eine einstweilige Verfügung zu riskieren.

Spannend, ich muss schauen, ob ich am 22. Dezember dazu live vor Ort bin – denn bereits am nächsten Tag findet vor dem OLG Düsseldorf die Berufungsverhandlung wegen dem ersten Galaxy Tab 10.1 statt!  Weiterlesen

Apple erwirkte auch eine einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab 8.9

Kleine Notiz am Rande, die an der Sache Apple vs Samsung nichts ändert, aber für mich interessant ist: Apple hat wohl auch gegen das Galaxy Tab 8.9 eine einstweilige Verfügung in Deutschland erwirkt:

Florian Müller von FOSSpatents hat mich netterweise drauf hingewiesen, dass Apple in einem überarbeiteten Antrag auf eine einstweilige Verfügung vor einem Bezirksgericht in Nordkalifornien insgesamt drei einstweilige Verfügungen vor deutschen Gerichten gegen das Galaxy Tab 10.1, Galaxy Tab 7.7 und erstaunlicherweise auch gegen das Galaxy Tab 8.9 anführt.

Diese dritte (in der Reihenfolge wohl zweite) einstweilige Verfügung ist recht interessant – ich war bis dato davon ausgegangen, dass Samsung auf das Galaxy Tab 8.9 in Deutschland verzichtet, um keinen in der Sache kerngleichen Verstoß zu begehen.
Die einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab 8.9 ändert nicht wirklich etwas – Widerspruch ist bis dato nur gegen die erste einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab 10.1 eingelegt, hatte allerdings keinen Erfolg und wird am 20. Dezember in einer Berufungsverhandlung vor dem OLG Düsseldorf erneut thematisiert (wir werden live vor Ort sein). Ob bei den beiden anderen einstweiligen Verfügungen Widerspruch eingelegt wird … halte ich für unwahrscheinlich, zwar gibt es keine Frist für einen eventuellen Widerspruch, aber es ginge erneut nur um das europäische Geschmacksmuster. Eher wird man am 20. Dezember in Düsseldorf oder in Alicante durch den eingereichten Löschungsantrag Erfolg haben… Weiterlesen