Deutsche Händler dürfen das Samsung Galaxy Tab 10.1 weiterhin verkaufen

Nach den vielen schlechten Nachrichten bezüglich dem „David gegen Goliath“-Kampf von Apple und Samsung gibt es nun auch mal wieder etwas gutes zu berichten:
Deutsche Händler dürfen das Galaxy Tab 10.1 weiterhin verkaufen und auch ankaufen – nur nicht aus Deutschland.
In Zeiten der Globalisierung stellt das allerdings kein großes Problem dar. Ein Import aus anderen Ländern, wie beispielsweise den Niederlanden, ist erlaubt und bei unseren Nachbarländern nichtmal sehr viel teurer.
Lustig finde ich, dass Händler das Gerät sogar direkt von Samsung selbst ankaufen können – solange es nicht über die deutsche Niederlassung von Samsung geschieht. Ein Ankauf über die koreanische Niederlassung von Samsung sollte daher beispielsweise kein Problem darstellen.

Wie OSNews berichtet, hat Media Markt bereits Reuters Bericht darüber erstattet, dass sie noch nicht genau wissen, wie das Verkaufsverbot (an Samsung) für das Galaxy Tab 10.1 ihr Geschäft beeinflussen wird  – Was wohl bedeutet, dass Media Markt derzeit über Alternativen nachdenkt, über die man das Tablet „beschaffen“ könnte.

Das klingt doch gar nicht schlecht, zumal Media Markt ja nicht der einzige Elektronikhändler in Deutschland ist. Weiterlesen

Warum das Galaxy Tab 8.9 auch nicht vertrieben werden darf und das Galaxy Tab 7.7 entfernt wurde – ein Erklärungsversuch

Seit dem 09. August darf das Galaxy Tab 10.1 dank einer einstweiligen Verfügung, die durch Apple erwirkt wurde nicht mehr von Samsung beworben oder verkauft werden. Habt ihr sicher alle mitbekommen, wahrscheinlich auch, dass Händler Geräte aus dem Ausland weiter verkaufen dürfen (oder Geräte, die sie von Samsung vor dem 8. August bekommen haben). Was aber allgemein nur gerätselt wird: die einstweilige Verfügung richtet sich nur gegen das Galaxy Tab 10.1 – wie aber sieht es mit dem Samsung Galaxy Tab 8.9 aus?

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[Update3] Urteil im Original verfügbar: Apple vs Samsung – Herbe Niederlage für Samsung, Berufung angekündigt

Das Landgericht Düsseldorf hat heute die einstweilige Verfügung gegen den Verkauf des Samsung Galaxy Tab 10.1 bestätigt. Eine herbe Niederlage für Samsung, die Düsseldorfer Richterin folgte in keinem einzigen der (vielen) strittigen Punkte der Argumentation von Samsung und bestätigte sowohl das Bestehen und Verletzen eines europäischen Geschmacksmusters, als auch die örtliche Zuständigkeit und die Dringlichkeit. Insbesondere, da Apple ein solches Geschmacksmuster bereits 2004 beantragt hatte und damit lange vor dem iPad und erst recht vor dem Galaxy Tab 10.1. Damit darf Samsung das Samsung Galaxy Tab 10.1 (und vermutlich auch das Galaxy Tab 8.9) auch weiterhin weder verkaufen noch bewerben- andere Händler, die das Tablet schon geliefert bekommen hatten, dürfen natürlich weiterhin verkaufen. Ebenso darf EU-weit wieder verkauft werden, wobei der Antrag schon im Vorfeld durch Apple dahingehend abgeändert wurde, dass die Verfügung nur für Deutschland gelten soll. Nicht mit dem Urteil ist über die einstweilige Verfügung gegen das Samsung Galaxy Tab 7.7 entschieden, hier dürfte es (falls denn tatsächlich eine erneute Verfügung vorliegt) mit einem Widerspruch durch Samsung und einer erneuten mündlichen Verhandlung vor dem LG Düsseldorf zu rechnen sein.

Wie geht es jetzt weiter?

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Heute Entscheidung in Düsseldorf: Urteil im Fall Apple vs Samsung

Am 25. August war ich in Düsseldorf beim örtlichen Landgericht und habe mir die Verhandlung Apple vs Samsung live angeschaut und euch hier live drüber berichtet. Kurze Zusammenfassung: Örtliche Zuständigkeit war leicht fraglich, das bestehen und die Verletzung eines europäischen Geschmacksmusters auch – bei den Punkten tendierte die Richterin jedoch der Argumentation von Apple zu folgen. Einzig spannenderer Punkt war die Dringlichkeit, also die vergangene Zeitspanne zwischen Bekanntwerden der Rechtsverletzung und Einreichen des Antrags auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Laut Samsung war die Zeitspanne deutlich größer als die maximal zulässigen vier Wochen, Apple dagegen argumentierte, dass sie erst durch ein Hands-On von Chip.de vom finalen Design der deutschen Version des Samsung Galaxy Tab 10.1 erfahren konnten und daher die Frist locker gewahrt ist.

Heute, für den 9. September ist die Urteilsverkündung anberaumt, ab 11:00 Uhr ist es so weit. Ich habe mich gegen eine „live“ Berichterstattung entschieden – warum? Es ist ein Verkündungstermin, keine Verhandlung, will heißen, dass weder die Parteien angehört werden bzw anwesend sein müssen, noch, dass die Richterin auch nur ein Wort verliert. In der Regel kommt es bei solchen Terminen zu einem Aushang und einem Fax an die Parteien, seltener zu einem Statement durch den Gerichtssprecher und sehr selten zu einem Vorlesen durch die Richterin/das Gericht selber. Also relativ uninteressant und „live“ gibt es nichts, das Urteil dürfte dagegen um so spannender sein – und das erfahrt ihr natürlich direkt hier, ich hoffe sogar mit einigen Stellungsnahmen einiger bekannter Rechtsanwälte.

[Update 2] Erste Reaktion seitens Samsung: Galaxy Tab 7.7 von IFA-Stand entfernt


Ich hatte euch gestern noch ein Hands-On mit dem kommenden Samsung Galaxy Tab 7.7 geliefert (hier). Nun saß ich grade in der Halle 20 und habe ein echt cooles Video gedreht (kommt später online), da habe ich live gesehen, wie in aller Eile das Samsung Galaxy Tab 7.7 komplett von der eigenen Abteilung der Halle entfernt wurde, stattdessen ist dort nun ein neuer Stand mit dem Samsung Wave 3 zu sehen. Auch von der Webseite und der IFA Microsite wurden alle Bilder und Informationen über das Samsung Galaxy Tab 7.7 entfernt…

Hier ein Video des Samsung Galaxy Tab 7.7 Standes, was ich gestern gemacht habe: Weiterlesen

Zusammenfassung: Apple vs Samsung vor dem LG Düsseldorf – und was jetzt kommen könnte

Ich hatte ja gestern an dieser Stelle und über Twitter live über die Verhandlung von Apple vs Samsung berichtet und damit den Vogel abgeschossen – ich war die einzige deutsche Live-Quelle und durfte sogar Reuters widersprechen. Danke für euer Interesse und damit genug meiner Selbstbeweihräucherung. Denn zu meiner Schande muss ich gestehen, dass meine Tweets zum Teil echt zahlreich und vielleicht sogar verwirrend waren – dafür erstmal eine Entschuldigung, Blog, Twitter und die Verhandlung waren über 4 Stunden Multi-Tasking vom Feinsten. Daher werde ich euch hier alles ein wenig verkürzen und vor allem auch verdeutlichen und im Anschluss eine Prognose wagen, wie es weitergehen könnte.

Mehr nach dem Break – und am Ende würde ich mich über einen „Like“ bei Facebook freuen 😉 Weiterlesen