Das Landgericht Düsseldorf hat heute die einstweilige Verfügung gegen den Verkauf des Samsung Galaxy Tab 10.1 bestätigt. Eine herbe Niederlage für Samsung, die Düsseldorfer Richterin folgte in keinem einzigen der (vielen) strittigen Punkte der Argumentation von Samsung und bestätigte sowohl das Bestehen und Verletzen eines europäischen Geschmacksmusters, als auch die örtliche Zuständigkeit und die Dringlichkeit. Insbesondere, da Apple ein solches Geschmacksmuster bereits 2004 beantragt hatte und damit lange vor dem iPad und erst recht vor dem Galaxy Tab 10.1. Damit darf Samsung das Samsung Galaxy Tab 10.1 (und vermutlich auch das Galaxy Tab 8.9) auch weiterhin weder verkaufen noch bewerben- andere Händler, die das Tablet schon geliefert bekommen hatten, dürfen natürlich weiterhin verkaufen. Ebenso darf EU-weit wieder verkauft werden, wobei der Antrag schon im Vorfeld durch Apple dahingehend abgeändert wurde, dass die Verfügung nur für Deutschland gelten soll. Nicht mit dem Urteil ist über die einstweilige Verfügung gegen das Samsung Galaxy Tab 7.7 entschieden, hier dürfte es (falls denn tatsächlich eine erneute Verfügung vorliegt) mit einem Widerspruch durch Samsung und einer erneuten mündlichen Verhandlung vor dem LG Düsseldorf zu rechnen sein.
Wie geht es jetzt weiter?