Eben hatte ich euch ja über 3 Stunden (ich hatte mit einer kürzeren Anhörung gerechnet) live Berichtet, wie es vor dem LG Düsseldorf um das Galaxy Tab 10.1N steht. In aller Kürze noch mal zusammengefasst: es sieht gut aus für Samsung. Dass das Gericht das Geschmacksmuster nicht als verletzt ansieht wurde sehr deutlich – ein wichtiger Punkt, Apple hatte sich für eine europaweite Verfügung darauf gestützt. Ersatzweise hätte Apple sich auf Ansprüche aus Wettbewerbsrecht (UWG) für die BRD gestützt und auch hier sieht es für mich halbwegs klar so aus, als ob Samsung hier eher vorne liegt. Klar, Gefühlssache und ich will der vorsitzenden Richterin und der Kammer nichts in den Mund legen, aber insgesamt erscheint mir Samsung auch hier deutlich vorne. Mehr dazu könnt ihr hier in voller Länge nachlesen.
Die Verkündung wurde auf den 09. Februar 2012 gelegt, man will hier augenscheinlich dem OLG nicht vorgreifen. Schade eigentlich, lässt allerdings Platz für Überlegungen…. Weiterlesen